Wir haben folgende These geprüft:
NPD, Ökologisch-Demokratische Partei, ÖDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Wähler, Piratenpartei Deutschland, SPD, Partei Mensch Umwelt Tierschutz, CDU, Die LINKE
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FDP Landesverband Sachsen, Die PARTEI
Selbstverständlich. Wer wirtschaftet, der haftet. Der Staat hat für die Banken genau diese Regeln durchzusetzen. Wenn Staatsanleihen nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen, weil ein Staat das zulässt, dann trägt er die politische Verantwortung dafür, dass Banker mit Staatsanleihen zocken. Die Regeln und die nationale Aufsicht für das Kreditwesen ist Staatsangelegenheit. Wer diese Aufgabe gut löst, wird das Problem minimieren.
Hierfür müssen die bestehenden Regeln des Abwicklungsmechanismus konsequent eingehalten und die Bankenunion vollendet werden, u.a. durch ein Trennbankenmodell, eine Entkopplung von Staats- und Bankrisiken auch in Bezug auf Staatsanleihen, die Beseitigung rechtlicher Hürden zur Gläubigerbeteiligung und einen „back stop“ für den EU-Bankenabwicklungsfonds. Bankenaufsicht und der Europäische Systemrisikorat (ESRB) sollten aus der EZB herausgelöst werden und vom EU-Parlament kontrolliert werden.
Die europäischen Regelungen zur Bankenrettung müssen eingehalten werden. Im Falle einer Abwicklung sind vorrangig die Eigentümer und Gläubiger der Bank heranzuziehen. Die EU-Mitgliedstaaten sollten sich im Falle von Liquiditätsproblemen einer Bank mit der Verwendung von Steuergeldern möglichst zurückhalten.
DIE LINKE lehnt Bankenrettungen auf Kosten der Gesellschaft ab. Die Eigentümer und Gläubiger müssen für die Banken haften,wobei die Einlagen von Kleinsparerinnen und Kleinsparern abgesichert werden müssen. Auch Sparkassen undGenossenschaftsbanken dürfen nicht für private Großbanken haften. Die angeblich zur Rettung Griechenlands ausgegebenenKredite stellten ebenfalls eine Rettung vor allem deutscher und französischer Banken dar. Der zwingend notwendigeSchuldenschnitt in Griechenland wird dann nicht mehr die Banken treffen, sondern die Steuerzahler.
Nein, das wäre Kommunismus.
Keine Erklärung angegeben
Jeder haftet für seine Schulden selbst. Wenn große Banken mit Steuergeldern gerettet werden, kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zu solide wirtschaftenden Geldinstituten. Es ist den Bürgern nicht vermittelbar, weshalb große insolvente Banken gerettet werden, kleine und mittlere Unternehmen bei finanziellen Schwierigkeiten i.d.R. keine Unterstützung erhalten. Wichtig ist allerdings in jedem Fall die Gewährleistung der Einlagensicherung für kleine Sparer bei zahlungsunfähigen Banken.
Keine Erklärung angegeben
Keine Erklärung angegeben
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Wird nach konsequenter Beteiligung der Eigentümer die Eigenkapitalquote einer Bank zu niedrig, soll die betroffene Bank durch Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital stabilisiert werden. Als letzter Schritt ist eine Verstaatlichung zu prüfen, wenn eine Insolvenz aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Folgewirkungen ausscheidet. Eine Abfederung sozialer Einschnitte durch den Schutz von Kleinanlegern bzw. privater Renten- und Lebensversicherungen ist bis zu einem Höchstbetrag zu gewährleisten.
Wenn eine Bank in Schieflage gerät, müssen vorrangig ihre Anteileigentümer und deren vermögende Gläubiger haften (Bail-in-Prinzip). Der entsprechende europäische Abwicklungsmechanismus ist in diesem Sinne anzuwenden und weiter zu stärken.